Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens, Rechtsanwältin
Kindesentziehung
Kontakt/Home
Kinderrechte
Zunehmend werden Kinder insbesondere aus binationalen Partnerschaften und nach Ehen gegen den Willen eines Elternteils ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland verbracht. Durch die Haager Kindschaftskonvention, der knapp 50 Länder beigetreten sind, wird eine schnelle Rückführung ermöglicht, um im Land der Entziehung ein ordentliches Sorgerechtsverfahren durchzuführen. Mit Hilfe weniger Experten und nichtstaatlicher Organisationen ist es aber auch in den Nichtkonventionsländern möglich, Kinder schnell wieder dorthin zu bringen, wo sie aufgewachsen sind. Internationales Kindesentziehungsrecht ist damit letztlich auch ein Recht zum Schutz der Kinder,auch wenn Elterninteressen zunächst im Vordergrund stehen, Kinder und Eltern haben den Anspruch, dass in ihrem Heimatland nach den jeweiligen geltenden Sorgerechtsbestimmungen Entscheidungen über das Sorgerecht getroffen werden. Elternteilen darf es nicht ermöglicht werden, durch eine rechtswidrige Handlung gegen den Willen des anderen Elternteiles Kinder ins Ausland zu verbringen, weil viele Kinder sonst den anderen Elternteil für immer verloren haben.
Kindesentziehung
Familienrecht
Elternrechte
Trennung/Scheidung